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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Baden-Baden e.V.

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Baden-Baden e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen

  1. Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Baden-Baden e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

 

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Baden-Baden e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

Schwimmbadverordnung

Bedingungen des Trainingsbetriebes

(1) Schwimmkurse und Schwimmunterricht, einschließlich Trainingseinheiten und Angebote von Sportvereinen, dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zwanzig Personen erfolgen.

(2) Für den Trainings- und Übungsbetrieb, insbesondere Schwimmtraining,  Schwimmkurse und Ausbildungsmaßnahmen schwimmsporttreibender Vereine und Verbände, gelten abweichend von § 2 Nummer 1 Buchstaben a bis c die Maßgaben des § 3 Corona-Verordnung Sport (CoronaVO Sport)

§ 3

Trainings- und Übungsbetrieb

Für die Durchführung eines Trainings- und Übungsbetriebs gelten neben den Maßgaben des § 2 zusätzlich die Maßgaben der Absätze 2 bis 4 sowie die in § 9 Absatz 1 CoronaVO genannte Personenzahl. Die in § 9 Absatz 1 CoronaVO genannte Personenzahl (20 Personen) gilt ausnahmsweise nicht für Trainings- und Übungssituationen,

1.  bei denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann;

2.  für deren Durchführung eine Personenzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist als die in § 9 Absatz 1 genannte Personenzahl.

Während des gesamten Trainings- und Übungsbetriebs soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Trainings- und Übungssituationen.

Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.

Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.

(3) Abweichend von § 2 Nummer 4 können Schwimm- und Trainingsutensilien des Anbieters oder Betreibers verwendet werden; soweit beim bestimmungsgemäßen Gebrauch dieser Utensilien ein Kontakt zu Schleimhäuten erfolgt oder erfolgen kann, sind sie vor der erstmaligen Verwendung und vor jeder Wiederverwendung mit einem geeigneten Reinigungsmittel zu reinigen.

(4) Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken; Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt. Der Einlass und Aufenthalt im Bad ist nur bei Anwesenheit eines verantwortlichen Übungsleiters erlaubt. Bis zu den Umkleidekabinen besteht eine Maskenpflicht.

(5) Im Umkleidebereich sind aufgrund der Abstandsregelungen die Anzahl der Spinde begrenzt. Es stehen max. 48 Spinde zur Verfügung. Die Anzahl der Duschen mussten bei den Damen auf 6 und bei den Herren auf 10 Duschen reduziert werden.

(6) Zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde sind von der DLRG folgende Daten der teilnehmenden Schülern schriftlich festzuhalten:

·         Name und Vorname des Schülers/Schülerin

·         Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs

·         Telefonnummer oder Adresse des Schülers/Schülerin

·         Die Daten müssen 4 Wochen aufbewahrt werden

(7) Personen, die 1. in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder 2. die typischen Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2, namentlich Geruchs- und Geschmackstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, dürfen das Bad nicht betreten.

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